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by Kämmerling dms

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU

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Information zum Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung
Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung neben den gespeicherten steuerlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form vom geprüften Unternehmen bereit gestellt werden.

Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung; aktualisiert am 1. Februar 2005
Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat. Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert. Seine jeweils aktualisierte Fassung wird im Internet bekannt gegeben.
Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind im BMF-Schreiben vom 16.07.01 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 - geregelt und unter 
http://www.bundesfinanzministerium.de/Abgabenordnung-.624.4678/.htm  abrufbar.

Information zum "Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung"
Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung neben den gespeicherten steuerlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form vom geprüften Unternehmen bereit gestellt werden.

Frage - und Antwortkatalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung; aktualisiert am 1. Februar 2005
Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat. Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert. Seine jeweils aktualisierte Fassung wird im Internet bekannt gegeben.
Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind im
BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 - geregelt.

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Im BMF- Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 (Download) werden die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) geregelt.

Gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder
Für die feuerschutzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten der Versicherer und Bevollmächtigten gilt ab 1. Januar 2005 Folgendes: Im Einvernehmen ...

BMF-Schreiben vom 12. Januar 2004 - IV A 4 - S 0062 - 12/03 - (Adobe Acrobat 5.0)
Durch BMF-Schreiben vom 12. Januar 2004 - IV A 4 - S 0062 - 12/03 - wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15.7.1998 (BStBl I S. 630), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2003 (BStBl I S. 483) geändert worden ist, geändert.

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Durch BMF-Schreiben vom 12. Januar 2004 - IV A 4 - S 0062 - 12/03 - wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15.7.1998 (BStBl I S. 630), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2003 (BStBl I S. 483) geändert worden ist, geändert.

BMF-Schreiben vom 12. April 2005 - IV B 4 - S 1341 - 1/05 -

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