Inhalt |
Digitale Archivierung ist
für jedes Unternehmen jeder Größe interessant
von 1 bis 50 und mehr PC-Arbeitsplätzen |
Information
zum Beschreibungsstandard für die
Datenträgerüberlassung
Die "Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU)" vom 16. Juli 2001 (BStBl I
S. 415) sehen vor, dass im Rahmen einer
Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung
neben den gespeicherten steuerlich relevanten
Unterlagen und Aufzeichnungen auch alle zur
Auswertung der Daten notwendigen
Strukturinformationen in maschinell auswertbarer
Form vom geprüften Unternehmen bereit gestellt
werden.
|
Fragen und
Antworten zum Datenzugriffsrecht der
Finanzverwaltung; aktualisiert am 1. Februar
2005
Die folgende
Übersicht enthält Fragen, zu denen die
Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.
Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt
es sich um eine Orientierungshilfe für die
Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine
Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die
Entscheidung im Einzelfall bleibt dem
zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach
Bedarf aktualisiert. Seine jeweils aktualisierte
Fassung wird im Internet bekannt gegeben.
Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen
zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU) sind im BMF-Schreiben vom
16.07.01 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 - geregelt
und unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Abgabenordnung-.624.4678/.htm
abrufbar. |
Information zum
"Beschreibungsstandard für die
Datenträgerüberlassung"
Die "Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU)" vom 16. Juli 2001 (BStBl I
S. 415) sehen vor, dass im Rahmen einer
Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung
neben den gespeicherten steuerlich relevanten
Unterlagen und Aufzeichnungen auch alle zur
Auswertung der Daten notwendigen
Strukturinformationen in maschinell auswertbarer
Form vom geprüften Unternehmen bereit gestellt
werden. |
Frage - und
Antwortkatalog zum Datenzugriffsrecht der
Finanzverwaltung; aktualisiert am 1. Februar
2005
Die folgende
Übersicht enthält Fragen, zu denen die
Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.
Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt
es sich um eine Orientierungshilfe für die
Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine
Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die
Entscheidung im Einzelfall bleibt dem
zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach
Bedarf aktualisiert. Seine jeweils aktualisierte
Fassung wird im Internet bekannt gegeben.
Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen
zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU) sind im
BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S
0316 - 136/01 - geregelt.
|
Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU)
Im
BMF- Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV
D 2 - S 0316 - 136/01 (Download) werden die
Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (§
146 Abs. 5, §
147 Abs. 2, 5,
6, § 200 Abs.
1 AO
und § 14 Abs.
4 UStG)
geregelt. |
Gleich lautender
Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder
Für die
feuerschutzsteuerlichen Aufzeichnungspflichten
der Versicherer und Bevollmächtigten gilt ab 1.
Januar 2005 Folgendes: Im Einvernehmen ...
|
BMF-Schreiben vom
12. Januar 2004 - IV A 4 - S 0062 - 12/03 -
(Adobe Acrobat 5.0)
Durch BMF-Schreiben
vom 12. Januar 2004 - IV A 4 - S 0062 - 12/03 -
wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom
15.7.1998 (BStBl I S. 630), der zuletzt durch
das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2003 (BStBl I
S. 483) geändert worden ist, geändert.
|
Änderung des
Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Durch BMF-Schreiben
vom 12. Januar 2004 - IV A 4 - S 0062 - 12/03 -
wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom
15.7.1998 (BStBl I S. 630), der zuletzt durch
das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2003 (BStBl I
S. 483) geändert worden ist, geändert.
|
|
1 - 10 von 10
© Bundesministerium der Finanzen